Strom weg – und nun?
Wie können sich Apotheken für einen Blackout rüsten? Bei einer Fortbildung der LAK Brandenburg machte Sven Seißelberg von der AG KatPharm deutlich: Ohne Absprachen und detaillierte Planung geht es nicht. Welche Tipps der Katastrophenapotheker den Kolleginnen und Kollegen gibt, lesen Sie hier.
Die Energiekrise schürt hierzulande die Furcht vor einem Blackout. Auch wenn dieses Szenario als eher unwahrscheinlich gilt und Stromausfälle in Deutschland meist schnell wieder behoben sind, stellt sich doch die Frage, wie Apotheken sich für den Fall der Fälle vorbereiten können – denn ohne Strom funktioniert weder die IT, noch sind Bestellungen beim Großhandel möglich. In vielen Betrieben dürften zudem die Arzneimittel im Kommissionierer festsitzen – eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung ist ohne Strom also eine echte Herausforderung.
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Was können Apothekerinnen und Apotheker tun, sollte es doch einmal dazu kommen? Zusperren ist keine Option, betonte Sven Seißelberg, stellvertretender Vorsitzender der AG Notfall- und Katastrophenpharmazie (AG KatPharm) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft, am gestrigen Donnerstag bei einer Online-Fortbildung der Landesapothekerkammer Brandenburg. Das leitet er unter anderem aus § 1 Absatz 1 Satz 1 Apothekengesetz (ApoG) ab. Darin heißt es: „Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.“
Dieser Auftrag gelte nach dieser Formulierung uneingeschränkt – und nicht nur dann, wenn „es keine Probleme gibt“. Zudem verwies Seißelberg auf § 1 der Bundesapothekerordnung:
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